Veranstaltung für Sachverständige
WEB-SEMINAR! Risiko Risse: Rechtsprechung – Haftungsrisiken – Folgen für die Vertragspraxis
Web-Seminar Bauwesen BVS Akademie
Web-Seminar
| Datum: | 07.11.2025 |
| Uhrzeit: | 10:00 - 15:00 Uhr |
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| Mitglieder | 250,00 € |
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| Gäste | 350,00 € |
RA Elke Schmitz Rechtsanwältin Elke Schmitz ist spezialisiert auf privates Baurecht, Architekten- und Ingenieurrecht, Sachverständigenrecht sowie gebäudebezogenes Energierecht (EnEV). Sie begleitet Bauvorhaben durch juristische Projekt- und Vertragsberatung und unterstützt bei Risikoanalyse und Verhandlungsführung. Zudem ist sie bundesweit als Fachreferentin für Architekten- und Ingenieurkammern tätig und engagiert sich für den interdisziplinären Dialog zwischen Technik und Recht.
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BVS Akademie Charlottenstraße 62 |
Beschreibung:
Bei Feuchteschäden infolge von Rissen ist zumeist strittig, wer in welchem Umfang für die Rissursachen verantwortlich ist. Aufgezeigt wird, wie - zumeist gesamtschuldnerische – Haftungsrisiken infolge unklarer Verantwortlichkeiten, Fehlern bei der Stoffwahl, Planungsdefiziten betreffend Bauteil-/ Materialübergängen u.a. wesentlich minimiert werden können.
Mit Blick auf solche Rissbilder, die „nur“ als optische Mängel strittig sind, werden die hierfür maßgeblichen Kriterien der Mangelbeurteilung dargestellt. Beantwortet wird, wie „hinzunehmende Unregelmäßigkeiten“ und Baumangel voneinander abzugrenzen sind und welche Rechtsfolgen sich bei „nur“ optischen Mängeln ergeben können.
Auf diese Weise erschließt sich sowohl aus planerischer wie auch aus sachverständiger Perspektive, woraus sich rechtliche Verantwortlichkeiten ergeben und wie potenziellen Haftungsrisiken vorausschauend Rechung getragen werden kann.
Inhalte:
Ausgangslage: Risse im Baugeschehen - Fallkonstellationen und -kategorien
Risse und Feuchteschäden: Stoffwahl, Material-/ Bauteilübergänge u.a. - Wer ist für was verantwortlich?
Risse und Feuchteschäden: gesamtschuldnerische Haftungsrisiken bei strittiger Rissursache
Risse als optische Mängel: noch „hinzunehmende Unregelmäßigkeit“ oder Mangel? - Kriterien der Mangelbeurteilung
Mangelbeseitigung unverhältnismäßig? Voraussetzungen und Rechtsfolgen
Abgrenzung wesentlicher/ unwesentlicher Mangel – Abnahmeverweigerung berechtigt?