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Nachwuchsförderung BVS Mentorenprogramm

Öffentliche Bestellung und Vereidigung zur/zum Sachverständigen

Die Berufsbezeichnungen „Sachverständiger“, „Gutachter“ oder „Experte“ sind nicht gesetzlich geschützt. Ein Qualitätsgarant ist die Öffentliche Bestellung und Vereidigung zum Sachverständigen. Diese ist an zahlreiche Voraussetzungen gebunden, die erfüllt werden müssen. Nach der Rechtsprechung zum UWG sowie dem Inhalt des Eides sind Sachverständige natürliche Personen, die auf einem oder mehreren abgrenzbaren Spezialgebieten über überdurchschnittliches Fachwissen und besondere Praxiserfahrung verfügen und persönlich integer sind. Sie müssen gewährleisten, ihre jeweiligen Aufgaben unparteiisch, unabhängig, weisungsfrei und persönlich zu erledigen.

BVS — ein starker Verband für Sachverständige

Der Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. fördert den Nachwuchs im Sachverständigenwesen und sieht sich in der Verantwortung, den Anwärterinnen und Anwärtern auf ihrem Weg zur Öffentlichen Bestellung und Vereidigung mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Sie haben bereits die Möglichkeit, Mitglied in einem der dem BVS angeschlossenen Landesverbände zu werden.

Als Anwärterin oder Anwärter erhalten Sie wertvolle Informationen:

  • Informationen über persönliche Voraussetzungen und Fachkenntnisse, die für die angestrebte Qualifikation erforderlich sind
  • Tipps zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten sowie beruflichen Perspektiven
  • Hinweise zur Überprüfung der besonderen Sach- und Fachkunde
  • Unterstützung bei der Suche nach Hospitationsplätzen
  • Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
  • Teilnahme an Veranstaltungen der BVS- Fachbereiche und der Landesverbände
  • Kontaktaufnahme mit erfahrenen Kolleginnen und Kollegen, Erfahrungsaustausch mit anderen Anwärtern

BVS Mentorenprogramm - Die BVS-Initiative zur Unterstützung angehender Sachverständiger

Im Rahmen des BVS Mentorenprogramms informieren wir über individuelle Ausbildungsmöglichkeiten, vermitteln persönliche Ansprechpartner, bieten an, in Sachverständigenbüros hospitieren zu können, um so Einblick in die umfassende Sachverständigentätigkeit zu erhalten und unterstützen Sie auf Ihrem Weg zur Bestellung.

Interessierte wenden sich bitte zunächst per E-Mail an Frau Arnheim oder an Frau Schade in der BVS Bundesgeschäftsstelle, wir nehmen dann umgehend Kontakt zu Ihnen auf.
Gerne können Sie auch nachfolgendes Kontaktformular für Ihre Anfrage nutzen.

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?

Die personenbezogenen Daten, die Sie uns im Rahmen dieser Kontaktanfrage zur Verfügung stellen, werden nur für die Beantwortung Ihrer Anfrage bzw. Kontaktaufnahme und für die damit verbundene technische Administration verwendet. Die Weitergabe an Dritte findet nicht statt. Sie haben das Recht, eine erteilte Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu widerrufen. In diesem Fall werden Ihre personenbezogenen Daten umgehend gelöscht. Ihre personenbezogenen Daten werden auch ohne Ihren Widerruf gelöscht, wenn wir Ihre Anfrage bearbeitet haben oder Sie die hier erteilte Einwilligung zur Speicherung widerrufen. Dies geschieht auch, wenn die Speicherung aus sonstigen gesetzlichen Gründen unzulässig ist. Sie können sich jederzeit über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten informieren. Detaillierte Informationen zum Datenschutz und zum Umgang mit personenbezogenen Daten finden Sie in der allgemeinen Datenschutzerklärung dieser Webseite.