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Veranstaltung für Sachverständige

LVS Bayern: Bau & Wert 6.0 - 2022

Geothermie und Photovoltaik im Wohnungsbau | Wart & Pflege und Erbbaurecht in der Immobilienbewertung

Regensburg Immobilienbewertung BVS Sachverständige Bayern

Präsenz-Veranstaltung

Datum: 06.10.2022
Uhrzeit: 09:00 - 17:00 Uhr
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TechBase Regensburg
Franz-Mayer-Straße 1
93053 Regensburg

Teilnahmegebühr
Mitglieder - Präsenz (inkl. 0% MwSt.) 170,00 €
Mitglieder -LiveStream (inkl. 0% MwSt.) 170,00 €
Nichtmitglieder - Präsenz (inkl. 0% MwSt.) 230,00 €
Nichtmitglieder - LiveStream (inkl. 0% MwSt.) 230,00 €
Mitglieder - Präsenz Bauschadenskollegen bzw. Vormittagsteilnehmer: (inkl. 0% MwSt.) 70,00 €
Mitglieder -LiveStream Bauschadenskollegen bzw. Vormittagsteilnehmer: (inkl. 0% MwSt.) 70,00 €
Nichtmitglieder - Präsenz Bauschadenskollegen bzw. Vormittagsteilnehmer: (inkl. 0% MwSt.) 100,00 €
Nichtmitglieder - LiveStream Bauschadenskollegen bzw. Vormittagsteilnehmer: (inkl. 0% MwSt.) 100,00 €

Geothermie und Photovoltaik im Wohnungsbau | Wart & Pflege und Erbbaurecht in der Immobilienbewertung

Beschreibung:

Weiterbildungsveranstaltung

(Präsenz bzw. Live Stream per Zoom)


Programm und Referierende

09:00 Einschreibung und Willkommenskaffee

09:30 Eröffnung der Bau & Wert 6.0 und Einführung in das Thema "Zukunftsfähige Energien" - Vizepräsidentin Tuscher-Sauer

09:40 Geothermie und Photovoltaik als elementarer Baustein im Wohnungsbau - Klaus Bücherl, öbuv SV - TEWAG, Regensburg; Peter Swoboda, öbuv SV - R&H UMWELT, Nürnberg

10:40 Diskussion

10:50 Einführung in das Thema "PV-Anlagen - Schäden an Dacheindeckungen" - Michael Hinterheller, öbuv SV, LVS Bayern

11:00 Beurteilung von Schäden an PV - Anlagen auch im Zusammenhang mit Dacheindeckungen - Johann Lorenz, SV zertifiziert, PV Anlagen, Straubing

11:45 Diskussion

11:55 Kaffeepause

12:15 Praktische Anwendung der Arbeitshilfe des LVS Bayern zur Berechnung von Wart & Pflege - Winfried Schneider, Ismaning, öbuv SV, LVS Bayern

12:45 Diskussion

13:00 Neufassung der BayGaV ab 01.07.2022 - wesentliche Veränderungen - Gudrun Eder, M. Eng., Grundstücksbewertung, Leiterin Geschäftsstelle Oberer Gutachterausschuss Freistaat Bayern

13:30 Mittagspause

14:10 Das Erbbaurecht: Welche Vertragselemente spielen eine wesentliche Rolle für die Bewertung?; Rechtsgrundlagen und Praxistipps für die Immobilienbewertung - Ulrike Kost, Leitende Kirchenrechtsdirektorin, Referatsleitung Stiftungsrecht und Besondere Immobilienfragen

16:10 Diskussion

16:25 Wie geht der Erbbaurechtsgeber in unserer Region bei Neubestellungen mit dem Erbbauzins um? Welche Rolle spielen dabei die Erschließungskosten? - Maximilian Gahr, Bischöfliche Finanzkammer, Abteilung IV Stiftungswesen, Fachbereich III - Liegenschaften

16:55 Zusammenfassung, Schlusswort - Christian Fuchs, Straubing, öbuv SV, Mitglied im Leitungsteam

17:00 Ende der Veranstaltung


Organisation und Moderation:

  • Kollin. Anna Maria Tuscher-Sauer
  • Koll. Christopher Haiböck
  • Koll. Michael Hinterheller
  • Koll. Christian Fuchs


Anmeldung per Fax (per download auf der rechten Seite dieser Seite) bis 29. September 2022 per Mail an info@lvs-bayern.de oder per Fax an 089 5503938


Teilnahmeentgelt – Bau & Wert 6.0 - 2022

In Präsenz und im LiveStream beträgt der Kostenbeitrag 170,00 € für Mitglieder des LVS Bayern und BVS bzw. 230,00 € für Gäste, (nach § 4 Nr. 22a UstG umsatzsteuerfrei) für die Ganztagesveranstaltung. Für die Vormittagsteilnehmer entsprechend vermindert, siehe unten.

Enthalten sind sämtliche Getränke, Mittagsimbiss und Gebäck für die Präsenzteilnehmer sowie digitale Tagungsunterlagen für alle.

Bitte überweisen Sie erst, wenn Sie die Rechnung erhalten haben.

Die Veranstaltung wird als Fortbildungsseminar für Sachverständige gemäß § 17 SVO der Sachverständigenordnung (IHK) anerkannt.

Jeder Teilnehmer erhält eine Teilnahmebestätigung.

Den Link zum LiveStream erhalten Sie zeitnah vor der Veranstaltung.


Rücktritt

Sie können bis 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung schriftlich zurücktreten. Bei späterer schriftlicher Abmeldung ist der Veranstalter berechtigt, 30 % des Rechnungsbetrages als Kostenpauschale zu verlangen bzw. einzubehalten. Bei Absagen am Veranstaltungstag beträgt die Kostenpauschale 100 %. Die Kostenpauschale entfällt, wenn Sie einen Ersatzteilnehmer benennen. Falls die Veranstaltung durch uns abgesagt werden muss, werden bezahlte Entgelte erstattet. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.