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Veranstaltung für Sachverständige

Kaufpreisaufteilung nach „KPA 2“

Web-Seminar Immobilienbewertung BVS Akademie

Web-Seminar

Datum: 09.06.2023
Uhrzeit: 09:30 - 12:00 Uhr
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Teilnahmegebühr
Mitglieder 125,00 €
Gäste 175,00 €
Veranstalter

BVS Akademie

Charlottenstraße 79/80
10117 Berlin
030 255 938 -21/-28
030 255 938 14
akademie@bvs-ev.de

Beschreibung:

Aufteilung Kaufpreis in Boden- und Gebäudeteilwert - Maßgaben zur Korrektur von ggf. nicht sachgerechter typisierter Ableitungen nach „KPA 2“


Im ersten Seminar zur „KPA 2“ wird sich primär auf das Sachwertverfahren zur Ermittlung des Gebäudewertanteils bezogen. Dabei wird an einem Praxisbeispiel der Kaufpreisaufteilung für eine Eigentumswohnung dargestellt, wie der Gebäudeteilwert nach „KPA 2“ ermittelt wird und korrigiert werden kann, wenn die Maßgaben nach Bewertungsgesetz gelten sollen.

Den Teilnehmenden wird ein Literaturüberblick zum Thema gegeben, soweit die Literatur dem Referenten aus Praxiskenntnis bekannt ist. Offene Themen und Arbeitsfelder werden im Austausch mit den Teilnehmenden erarbeitet, zu denen dann ggf. weitere Seminare stattfinden können.

Das Seminar zur „KPA 2“ wird zum ersten Mal angeboten. Es richtet sich an Sachverständige, die sich mit der Kaufpreisaufteilung befassen oder sich gerne mit herausfordernden Fragen der Wertermittlung beschäftigen.


Zeitlicher Ablauf:

09:30 - 12:00 Uhr Web-Seminar


Die reine Seminarzeit beträgt 2,5 Stunden.


Sie erhalten zeitnah vor dem Beginn des Web-Seminars von der BVS Akademie (akademie​[at]​bvs-ev.de) Ihre Teilnahmeunterlagen sowie einen Einladungslink zum Web-Seminar. Bitte überprüfen Sie auch Ihren Spam Ordner.

Im Nachgang erhalten Sie Ihre Rechnung, welche innerhalb von 14 Tagen zahlbar ist sowie eine Teilnahmebestätigung über das Web-Seminar.


*Melden sich zwei Personen eines Unternehmens, dessen Inhaber/in Mitglied des BVS e.V. ist, an, zahlt die zweite Person ebenfalls den Mitgliederpreis. Ab der dritten Anmeldung aus demselben Unternehmen wird der Teilnahmepreis für Gäste berechnet.

Seminarbeitrag steuerfrei nach § 4 Nr. 22 a UStG