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Veranstaltung für Sachverständige

Gebäudetyp-E-Gesetz

Der Standpunkt des BGH und Folgen für die Vertragspraxis - Innovativ bauen ja – rechtssicher wie?

Web-Seminar Bauwesen

Web-Seminar

Datum: 07.10.2026
Uhrzeit: 10:00 - 15:00 Uhr
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Teilnahmegebühr
Mitglieder 450,00 €
Gäste 550,00 €
Referent:in

RA Elke Schmitz

Rechtsanwältin Elke Schmitz ist spezialisiert auf privates Baurecht, Architekten- und Ingenieurrecht, Sachverständigenrecht sowie gebäudebezogenes Energierecht (EnEV). Sie begleitet Bauvorhaben durch juristische Projekt- und Vertragsberatung und unterstützt bei Risikoanalyse und Verhandlungsführung. Zudem ist sie bundesweit als Fachreferentin für Architekten- und Ingenieurkammern tätig und engagiert sich für den interdisziplinären Dialog zwischen Technik und Recht.

Der Standpunkt des BGH und Folgen für die Vertragspraxis - Innovativ bauen ja – rechtssicher wie?

Beschreibung:

Am 06.11.2024 hat die Bundesregierung den „Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus“ beschlossen. Zwischenzeitlich hat der für das Baurecht maßgebliche siebte Senat des BGH zu diesem Entwurf Stellung bezogen und dem Gesetzgeber u.a. eine Verkennung des gesetzlichen Mangelbegriffs attestiert.

Der Vortrag stellt die in jeder Hinsicht bedeutsamen Kritikpunkte des BGH anhand aktueller Rechtsprechung dar und resümiert wesentliche Folgen für die Vertragspraxis.

Inhalte

  • Ausgangspunkt: (Hinter)Gründe, Motivation und Ziele des Gesetzesentwurfs

  • Änderungsvorschläge im Überblick, aktueller Sach-/ Diskussionsstand

  • Der Standpunkt des BGH

  • Aktuelle Rechtsprechung

  • Folgen für die Vertragspraxis


Sie erhalten zeitnah vor dem Beginn des Web-Seminars von der BVS Akademie (akademie​@bvs-ev.de) Ihre Teilnahmeunterlagen sowie einen Einladungslink zum Web-Seminar. Bitte überprüfen Sie auch Ihren Spam Ordner. Im Nachgang erhalten Sie Ihre Rechnung, welche innerhalb von 14 Tagen zahlbar ist sowie eine Teilnahmebestätigung über das Web-Seminar. *Melden sich zwei Personen eines Unternehmens, dessen Inhaber/in Mitglied des BVS e.V. ist, an, zahlt die zweite Person ebenfalls den Mitgliederpreis. Ab der dritten Anmeldung aus demselben Unternehmen wird der Teilnahmepreis für Gäste berechnet. Seminarbeitrag steuerfrei nach § 4 Nr. 22 a UStG