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Veranstaltung für Sachverständige

Fenstereinbau richtig gemacht

Web-Seminar Bauwesen BVS Akademie

Web-Seminar

Datum: 15.06.2022
Uhrzeit: 10:00 - 15:00 Uhr
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Teilnahmegebühr
Mitglieder 250,00 €
Gäste 350,00 €
Referent:in

Helge-Lorenz Ubbelohde

Dipl.-Ing., Beratender Ingenieur

von der IHK zu Berlin öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden

Bundesfachbereichsleiter BAU des Bundesverbands der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen e. V.

Veranstalter

BVS Akademie

Charlottenstraße 79/80
10117 Berlin
030 255 938 -21/-28
030 255 938 14
akademie@bvs-ev.de

Beschreibung:

Zahlreiche Publikationen beschäftigen sich mit den richtigen Einbau von Fensterkonstruktionen. Häufig wird referenziert auf die RAL-Einbaurichtlinien. Aufgrund der Vielfältigkeit möglicher Anschlusssituationen ist es fast nicht möglich, im Einzelanwendungsfall auf Mustereinbaubeispiele zurückzugreifen. Ziel des Web-Seminars ist es, die entscheidenden bauphysikalischen Grundlagen zum richtigen Fenstereinbau zu erläutern. Im Wesentlichen wird Bezug genommen auf 4 Fragen, die planungsseitig zu beantworten sind, um einen sachgerechten, den allgemein anerkennten Regeln der Technik entsprechenden Fenstereinbau für jede x-beliebige Einbausituation zu erhalten.

Zeitlicher Ablauf:

10:00 - 12:00 Uhr Web-Seminar

12:00 - 13:00 Uhr Pause

13:00 - 15:00 Uhr Web-Seminar

Die reine Seminarzeit beträgt 4 Stunden.

Sie erhalten zeitnah vor dem Beginn des Web-Seminars von der BVS Akademie (akademie​@bvs-ev.de) Ihre Teilnahmeunterlagen sowie einen Einladungslink zum Web-Seminar. Bitte überprüfen Sie auch Ihren Spam Ordner.

Im Nachgang erhalten Sie Ihre Rechnung, welche innerhalb von 14 Tagen zahlbar ist sowie eine Teilnahmebestätigung über das Web-Seminar.

*Melden sich zwei Personen eines Unternehmens, dessen Inhaber/in Mitglied des BVS e.V. ist, an, zahlt die zweite Person ebenfalls den Mitgliederpreis. Ab der dritten Anmeldung aus demselben Unternehmen wird der Teilnahmepreis für Gäste berechnet.

Seminarbeitrag steuerfrei nach § 4 Nr. 22 a UStG