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14.01.2021

BVS begrüßt JVEG-Novelle für Gerichtssachverständige

Berlin, 14.01.2021. Das novellierte JVEG – Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz ist seit dem 1. Januar 2021 in Kraft. Darin werden auch die Honorarsätze für Gerichtssachverständige neu geregelt. Der BVS – Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. begrüßt die Neuregelung, wenn auch nicht alle erwünschten Punkte in das Gesetz aufgenommen wurden.

Ein Kernelement der Gesetzesnovellierung war die Abschaffung der als „Justizrabatt“ bekannten Regel, nach der Gutachten für Gerichte mit einem prozentualen Abschlag auf den in der freien Wirtschaft üblichen Stundensatz berechnet werden. Konkret: Der Justizrabatt wurde jetzt von 10 auf 5 Prozent halbiert, eine Forderung der Bundesländer, die dessen vollständige Abschaffung nun doch ablehnten.

Willi Schmidbauer, Präsident des BVS, kommentiert: „Die Halbierung des Justizrabatts ist besser als nichts. Unser Ziel war und bleibt allerdings seine vollständige Abschaffung.“ 

Wäre dieser Kompromiss zwischen Bundestag und Bundesrat nicht in letzter Minute zustande gekommen, wäre das Inkrafttreten des Gesetzes zum 1. Januar 2021 gescheitert. 

Honorargestaltung ist mitverantwortlich für zunehmenden Mangel an qualifizierten Gerichtssachverständigen

Der Mangel an qualifizierten Gerichtssachverständigen nimmt immer deutlichere Ausmaße an. Die Zahlen der jährlichen Anträge auf erstmalige öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen bei den dafür zuständigen Bestellungskörperschaften ist innerhalb der letzten 10 Jahre um die Hälfte zurückgegangen. Eine der Ursachen dafür ist, dass die Honorare der Gerichtssachverständigen jetzt erstmals seit 2013 wieder an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst, der Fahrtkostenersatz in der aktuellen Novelle sogar erstmals seit 2004 erhöht wurde. 

Willi Schmidbauer, Präsident des BVS, kommentiert: „Gerichtsverfahren leiden schon heute unter dem Mangel an qualifizierten Sachverständigen. Muss das aktuelle Aufkommen an Gutachten für Gerichte durch immer weniger öffentlich bestellte Sachverständige bewältigt werden, ziehen sich die Verfahren in die Länge. Sind dann auch noch die Honorare für die Sachverständigen unattraktiv, droht ein echter Engpass. Vor diesem Hintergrund war die aktuelle Novellierung des JVEG ein dringend notwendiger Schritt in die richtige Richtung, aber im Ergebnis leider unzureichend.“ 

Die JVEG-Novelle ist Teil des „Gesetzes zur Änderung des Justizkosten- und des Rechtsanwaltsvergütungsrechts und zur Änderung des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht (Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 – KostRÄG 2021)“.