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12.11.2019

Standpunkt für Aufklärung von Vorkommissen im Zusammenhang mit Medizinprodukten veröffentlicht

Der Fachverband Bundesverband der Sachverständigen für Medizinprodukte e.V. (BSM) gibt über seinen Dachverband, den Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. (BVS), eine Empfehlung als Standpunkt für den Umgang mit Medizinprodukten heraus.

Der aktuelle Standpunkt des BSM richtet sich an Behörden, die ein Vorkommnis im Zusammenhang mit Medizinprodukten aufklären. Staatsanwaltschaften, Kriminalpolizei, das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte sowie die Landesämter für Arbeitsschutz und die Gewerbeaufsicht sollen so Unterstützung durch die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen aus dem Bereich Medizinprodukte erfahren. Sie erstellen vornehmlich technische, aber auch wirtschaftliche Gutachten für Behörden, Gerichte sowie für Hersteller von Medizinprodukten.

Medizinprodukte werden in ihrem Zustand oft verändert oder ohne das entsprechende Equipment beschlagnahmt und sichergestellt. Auch werden Daten nicht richtig gesichert oder übermittelt. Dies stellten die Mitglieder des BSM bei ihrer gutachterlichen Tätigkeit fest.

Für die unabhängige, weisungsfreie und fachgerechte Gutachtenerstellung sind insbesondere die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Medizinprodukte geeignet, da diese nachweislich über eine überdurchschnittliche Sachkunde verfügen und durch die Vereidigung zur Objektivität und Unparteilichkeit verpflichtet sind. Nach der aktuellen Empfehlung sollten zum Beispiel Medizinprodukte mit einem integrierten Datenspeicher ausgestattet sein, der u.a. die Patientendaten zuverlässig speichert. Des Weiteren empfiehlt der BSM bei einem Vorfall die Sicherstellung des gesamten verwendeten Zubehörs, auch wenn dieses kontaminiert ist. Ebenso sollten alle Dokumente inkl. der Gebrauchsanweisungen sichergestellt werden. Auch die Dokumentation der Koppelungen mit Versorgungseinrichtungen (z.B. Strom und Wasser) und weiteren Verbindung mit Zubehör gehören zur richtigen Vorgehensweise. Alle Hinweise finden sich in dem aktuellen Standpunkt, der kostenfrei unter https://www.bvs-ev.de/downloads/bvs-standpunkte-richtlinien/ abrufbar ist.

Bundesverband der Sachverständigen für Medizinprodukte (BSM), Mitgliedsverband des Bundesverbandes öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. (BVS).

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