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11.03.2019

Erstes Würzburger Symposium schafft Brücke zu den öffentlichen bestellten und vereidigten Sachverständigen im Handwerk

In Deutschland werden die Bestellungen und Vereidigungen u.a. durch die Industrie- und Handelskammern (IHK) und Handwerkskammern (HWK) vorgenommen. Rund 6.000 Sachverständige der bundesweit 18.000 öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen wurden durch die Handwerkskammern bestellt. Doch im Hinblick auf die Aufgabenstellungen und organisatorischen Strukturen sehen sich diese Sachverständigen oftmals anders wahrgenommen als beispielsweise die Kolleginnen und Kollegen aus dem IHK-Umfeld. Das erste Würzburger Symposium, veranstaltet vom BVS SACHVERSTÄNDIGE Bayern, hatte daher das Ziel, „Brücken zu schlagen“ und einen Fachdialog zu initiieren. Im Vordergrund stehe das gemeinsame „WIR“ aller Sachverständigen, erklärte der Vorsitzender des BVS SACHVERSTÄNDIGE Bayern, Eduard Hartmann. Der BVS als bundesweit mitgliedsstärkste Vereinigung öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger vertritt die Interessen der mehr als 3.000 im Dachverband organisierten Sachverständigen.

Das Veranstaltungsmotto „Der Sachverständige im Handwerk“ sollte zeigen, dass Sachverständige der IHK´s und der HWK´s gemeinsame Sachverständigenaufgaben übernehmen und erfolgreich kooperieren können. Willi Schmidbauer, Präsident des BVS, lobte die Initiative der Herren Schauer und Hartmann. So werde die Kommunikation mit den Kollegen aus dem Handwerk deutlich verbessert. Schmidbauer betonte, dass mit dem Symposium dieser Sachverständigenkreis nun fest „im Blick“ des BVS sei.

Tagungsleiter und Initiator des Symposiums, Martin Schauer, ö.b.u.v. Sachverständiger aus dem Handwerk, veranschaulichte die Organisationsstrukturen im Handwerk und führte in die Themen des Symposiums ein. Schauer griff die Problematik auf, dass es derzeit zwei „Sachverständigen-Typen“ gäbe:

  1. Sachverständige, die alle verfügbaren technischen Regelwerke zur Bewertung in Sachverständigengutachten heranziehen.
  2. Sachverständige, die infolge des geleisteten Eides nur diejenigen Regelwerke heranziehen, die den Allgemein Anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) zuzuordnen sind.

Mit rund 90 Teilnehmern fand das erste Würzburger Symposium großen Anklang. Wichtige gemeinsame Themen sind die Entwicklung der Bauprodukte und die Produkte der Technischen Gebäudeausrüstung. Michael Halstenberg, ehemaliger Ministerialdirektor im Bundesbauministerium und Rechtsanwalt, beschrieb den hürdenreichen Weg, europäische Harmonisierungsvorstellungen in die Bauordnungen der Länder einzuführen.

Im Anschluss zeigte Prof. Dipl.-Ing. Matthias Zöller, ö.b.u.v. Sachverständiger für Schäden an Gebäuden und Leiter der Bausachverständigentage in Aachen, die äußerst wichtige Problematik der Anwendung von DIN-Normen sowie des Begriffs der Allgemein Anerkannten Regeln der Technik. Gerade durch die sich schnell entwickelnden Bautechniken müsse grundsätzlich über die Begriffsdefinition Anerkannte Regel der Technik nachgedacht werden in Hinblick auf Beschaffenheit, Sachmangelfreiheit, Vertragserfüllung etc. Zudem führen die Missachtung der Normungsgrundsätze gemäß DIN 820 sowie des Vertrages zwischen dem DIN e.V. und der Bundesrepublik Deutschland zu einem Misstrauen gegenüber DIN- und DIN-VDE-Normen. „DIN-Normen sind zum Nutzen der Allgemeinheit zu formulieren“, erklärte Martin Schauer, BVS SACHVERSTÄNDIGE Bayern und Leiter der Fachgruppe Elektrotechnik und Informationstechnik.

Dr. Sebastian Ulbrich, Rechtsanwalt aus Würzburg, nahm auch Rechtsanwälte und Richter in die Pflicht, da unvollständige Beweis- und Klageanträge bzw. Beweisbeschlüsse eine zielführende Sachverständigenarbeit verhindern respektive angreifbar machen.

Das 2. Würzburger Symposium für Sachverständige im Handwerk findet 2021 statt.