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02.07.2018

Kostenlose Immobilienbewertungen sind wertlos

Zunehmend werden bundesweit kostenfreie Immobilienbewertungen angeboten. Oft vermitteln die vielfach dahinterstehenden Makler, sich auf aktuelle Marktberichte zu berufen. Tatsächliche beruhen die Berechnungen auf einem allgemeinen unbekannten Algorithmus, der pauschal angewendet wird. „Makler ist keine geschützte Berufsbezeichnung und keine Qualifizierung für fundierte Immobilienbewertungen“, erklärt Bernhard Bischoff, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Immobilienbewertung und Vizepräsident des Bundesverbandes öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. „Oft wird hier der Eindruck vermittelt, dass fundiertes Wissen für ein korrektes Gutachten vorliegt, basierend auf Marktberichten offizieller Institutionen und verifizierten Daten abgeschlossener Kaufverträge. Dem ist nicht so und hier kann man nur ausdrücklich warnen, denn vor allem wird nicht der nach § 194 BauGB vorgeschriebene Verkehrswert/Marktwert ermittelt. Zudem ist die Haftungsfrage oftmals unklar. In erster Linie geht es diesen Maklern bei den kostenlosen Bewertungen den im Anschluss erhofften Auftrag des Vertriebs“, warnt Bernhard Bischoff.

Zu finden sind solche kostenfreien Bewertungs-Angebote auch auf etablierten Immobilienplattformen. „Eine Immobilienbewertung ist in vielen Lebensbereichen gefragt: Ehescheidungsfragen, Erbschaften, Kauf oder Verkauf – das sind einige Beispiele, bei denen eine Bewertung Basis für eine (gerichtliche) Klärung ist“, so Bischoff. „Ist die Bewertung falsch kann das fatale Folgen haben. In vielen Fällen schließen solche Anbieter kostenfreier Bewertungen ihre Haftung aus. Das heißt – der Verbraucher stehe alleine da.“ Dringend empfiehlt der Sachverständige Bischoff, keine wirtschaftlichen Entscheidungen auf der Grundlage solcher Informationen zu treffen, sich immer schriftlich über die Haftung informieren zu lassen und vor allem die Frage zu stellen, ob die Bewertung den Verkehrswert nach § 194 BauGB angibt. „Danach hat sich das Angebot schon erledigt“, so Bischoff. „Die alte (Bauern-) Weisheit „Was nichts kostet, kann auch nichts“, trifft hier hundertprozentig zu.“

Weiter sollte man sich auch in jedem Falle erkundigen, welche Ausbildung der Makler absolviert hat und welche Qualitätsnachweise er vorzeigen kann. „Auch hier rate ich zur Achtsamkeit. Eine Zertifizierung ist ebenfalls nicht gesetzlich geschützt und wird auf sehr unterschiedlichen Qualitätsstufen vergeben: Verbraucher sollten zumindest darauf achten, ob für Immobilienbewertungen auf Grundlage einer Akkreditierung nach DIN EN ISO17024 eine Zertifizierung vorliegt. Hier gibt es in Deutschland fünf akkreditierte Institute, die, meiner Meinung nach, auch in den Qualitätsansprüchen deutlich differenzieren.“

Generell sollte man bei einer seriösen Immobilienbewertung einen Fachmann wählen. Nachweislich sind die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen auf besonders hohe Expertise geprüft. Zudem müssen sie wegen ihrer Bestellung weisungsfrei und objektiv handeln und sind zu Fort- und Weiterbildung verpflichtet. „Ein seriöser Immobiliensachverständiger kann auch zunächst beraten und informieren. In unserer BVS-Datenbank finden Interessenten bundesweit kompetente Ansprechpartner“, so der BVS-Vizepräsident.

Zudem hat der Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. (BVS) kostenfrei aktuelle Checklisten veröffentlicht, mit denen Privatpersonen (Checkliste „Private Anwender“) und Behörden (Checkliste „Fachanwender“), einfach und transparent eine vorliegendes Immobiliengutachten überprüfen können. Diese Checklisten führen die wichtigsten Prüfungspunkte auf, so dass eine erste Prüfung, ob ein Gutachten in Form und Inhalt korrekt ist, schnell möglich ist.

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