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11.08.2017

Radon in Innenräumen

Das gasförmige Element Radon wird von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der Internationalen Krebsforschungsbehörde (IARC) als krebserzeugender Schadstoff eingestuft. Als radioaktives Element aus der sogenannten Uranzerfallsreihe kommt Radon im Gestein und Boden vor, insbesondere in erzhaltigen Bodenschichten. Diffundiert das Gas aus den obersten Bodenschichten ins Grundwasser, in Keller, Rohrleitungen, Höhlen und Bergwerke; erreicht es also aus tiefergelegenen Erdschichten die Oberfläche, so ist eine Gesundheitsgefährdung die Folge nicht auszuschließen.

„Maßgeblich für das Radonrisiko in Innenräumen ist die Radonkonzentration in der Bodenluft des Baugrundes“, erklärt Dr. Martin Pitschke, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Schadstoffe in Innenräumen und Gebäuden. Insbesondere in geologischen Gebieten mit einer hohen Radonaktivitätskonzentration, wie sie zum Beispiel, aber nicht ausschließlich, im Erzgebirge, dem Voralpenraum oder dem Bayerischen Wald vorkommt, sollten Neubauten geschützt und Altbauten, wenn sinnvoll und möglich, nachgerüstet werden, damit der Eintritt von Radon in das Gebäude vermieden bzw. reduziert werden kann. Der Einsatz von typischen Kellerkonstruktionen wie „weißen Wannen“, also einer wasserundurchlässigen Stahlbetonkonstruktion, oder „schwarzen Wannen“ – hier in Form von außen anliegenden Abdichtungslagen, jeweils ggf. noch in Kombination mit einer radondichten Folie, ist beispielsweise geeignet, das Gas vor dem Eindringen in das Gebäude zu hindern.

Im Zug der neuen EU-Richtlinie 2013/59/Euratom, welche in nationales Recht umgesetzt werden muss, ist ein „Mindestgrenzwert“ von 300 Bq/m³ für die Radonbelastung in Gebäuden definiert worden. „Wir kritisieren die Übernahme dieses Grenzwertes in die nationale Gesetzgebung scharf, da sie einen erheblichen Rückschritt hinter schon bestehende niedrigere Grenzwerte darstellt“, betont Pitschke. „Insbesondere vor dem Hintergrund, dass in der gleichen EU-Richtline eine statistisch signifikante Zunahme der Lungenkrebshäufigkeit ab bereits 100 Bq/m³ nachgewiesen ist, ist dieser Wert inakzeptabel und letztlich ein großes Risiko für die Gesundheit. Was zudem kaum ein Gebäudeplaner weiß: Durch diesen Umstand kann also auch bei Beachtung des Referenzwertes von 300 Bq/m³ noch ein Haftungsrisiko bestehen. Wir fordern daher bei Gebäudeneuerrichtungen die Konzentration unterhalb von 100 Bq/m³ in Innenräumen zu halten. Altbauten müssen sollten unter Berücksichtigung der bautechnischen und wirtschaftlichen Machbarkeit nachgerüstet werden, um den Referenzwert einzuhalten.“

Unter der Federführung von Dr. Martin Pitschke haben die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen des BVS (Bundesverband der öffentliche bestellten und vereidigten sowie qualifizierten Sachverständigen e.V.) den Standpunkt „Radon in Gebäuden“ publiziert, der Anforderungen, Messverfahren, Risikofaktoren und die Empfehlung der Sachverständigen erläutert und fixiert.

Der Standpunkt steht ab sofort zum kostenfreien Download unter https://www.bvs-ev.de/downloads/bvs-standpunkte-richtlinien/ zur Verfügung.

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