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18.12.2017

Beweissicherung im Bauwesen: BVS gibt neuen Standpunkt heraus

Dr. Dipl.-Ing. Dietmar Häßler ist Leiter des Arbeitskreises „Beweissicherung im Bauwesen“ im Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. (BVS). Der Bausachverständige weiß, dass die Problematik der Beweissicherung im Bauwesen seit Jahrzehnten ein unzufriedenstellendes "Dauerthema" für Bauherrn, Baufirmen, Nachbarn, Versicherungen und Sachverständige ist. „Aufgrund der sehr breit gefächerten Anwendung von Beweissicherungen, wie sie bei Abbrüchen, Sprengungen; Straßen- und Tiefbauarbeiten; Eisenbahnverkehrsanlagen; Neubauten neben Nachbargebäuden etc. bekannt sind, ist es bisher nicht gelungen, normative Regelungen bezüglich Qualität und Quantität von Beweissicherungen sowie der dazu erforderlichen Arbeitsabfolge, so, wie sie bei anderen bauvorbereitenden Aufgaben, z.B. Baugrunduntersuchungen, bekannt sind, zu definieren“, erklärt Häßler. „Aus diesem Grund haben wir als Bundesfachbereich Bauwesen im BVS einen Standpunkt zum Thema Beweissicherung im Bauwesen formuliert.“ Nach Ansicht der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen ist es notwendig, bauliche Anlagen und deren Umgebung vor Beginn der Baumaßnahmen in Form einer Beweissicherung zu dokumentieren. Als empfehlenswert erachten die Sachverständigen diese Qualitätsmaßnahmen im Verkehrsanlagenbau. Tunnelbau, Tiefbau, weiteren Ingenieurmaßnahmen, Abbruch und Rückbau von baulichen Anlagen, etc.

Einig sind sich die Sachverständigen, dass eine Beweissicherung vor allem das Ziel hat, für die am Bau Beteiligten und Dritte, Rechtssicherheit zu schaffen sowie Streitigkeiten und Imageschäden zu vermeiden. In diesem Zusammenhang weist Häßler darauf hin, dass in den letzten Jahren Fehlentwicklungen bei Planung, Ausschreibung und Beauftragung entstanden sind. Abgeforderte Leistungsinhalte sind oft unzulänglich und uferlos, teilweise abwegig und rechtlich nicht leistbar, betonte der Sachverständige. Der Beweissicherer ist zunehmend der Subunternehmer der Baufirma. Ein gewissenhaftes, unabhängiges und weisungsfreies Handeln ist entsprechend kritisch zu behandeln, wenn nicht gefährdet.

Der neu publizierte Standpunkt „Beweissicherung im Bauwesen“ kann kostenfrei unter http://www.bvs-ev.de/downloads/bvs-standpunkte-richtlinien/ heruntergeladen werden.

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